Das Kreismuseum Wewelsburg ist eine öffentliche Einrichtung des Kreises Paderborn.
Der Museumsbereich umfasst das gesamte Gebäude der Wewelsburg mit Ausnahme des Bereiches des Deutschen Jugendherbergswerkes. Des Weiteren gehören das gesamte ehemalige Wachgebäude, die Verwaltungs- und Magazingebäude, das zwischen Burg- und ehemaligem Wachgebäude liegende Außengelände einschließlich des Burggartens sowie der GeDenkOrt (Seitentrakt der ehemaligen Häftlingsküche) mit Vorplatz an der Ahornstraße 2, Wewelsburg zum Museumsbereich.
Mit dem Betreten des Museumsbereichs erkennen die Besuchenden die nachstehenden
Regelungen an und verpflichten sich diese zu beachten.
Die Sammlungsbestände in den Ausstellungsräumen können zu den Öffnungszeiten durch Besuchende besichtigt werden. Die Eintrittspreise und sonstigen Entgelte werden durch die Entgeltordnung für das KreismuseumWewelsburg in ihrer jeweils gültigen Fassung festgesetzt.
Erläuterungen zu ausgestellten Exponaten können im Einzelfall auf Anfrage durch das wissenschaftliche und pädagogische Personal des Museums während der Dienstzeiten gegeben werden. Ein Anspruch der Besuchenden auf Erläuterung der Ausstellung durch das Aufsichtspersonal besteht nicht. Gruppenführungen werden nur nach vorheriger Anmeldung im Museumssekretariat durchgeführt (Tel. 02955 7622-0, info@wewelsburg.de). Gruppenführungen unter Anleitung von Dritten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Museumsleitung zulässig.
Die Besuchenden des Museums haben sich so zu verhalten, dass kein anderer Besuchender behindert oder belästigt wird. Auf die besonderen Regelungen in Abschnitt III wird ausdrücklich verwiesen. Zudem ist darauf zu achten, dass Sammlungs- und Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt, beschmutzt, zerstört oder entwendet werden. Soweit nicht entsprechend gekennzeichnet, dürfen ausgestellte Objekte nicht berührt werden.
Die Besuchenden haften in vollem Umfang für durch sie verursachte Schäden entsprechend der einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies gilt insbesondere für vorsätzliche oder fahrlässige Schäden an Exponaten sowie für das unberechtigte Auslösen von Alarm- und Notfalleinrichtungen. Aufsichtspersonen wie Eltern oder Gruppenleitungen sind im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für die Durch-setzung der Hausordnung gegenüber den Personen in ihrer Begleitung verantwortlich.
In allen geschlossenen Räumen herrscht Rauchverbot. Der Konsum von Cannabis ist in den Gebäuden und auf den Flächen des Geltungsbereiches dieser Hausordnung unter-sagt. Treppen und Fluchtwege sind freizuhalten. Podeste und abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
Das Fotografieren und Filmen der Exponate sowie der Museumseinrichtung ist ohne Blitz und nur für private Zwecke gestattet. Private Aufnahmen der beiden ehemaligen SS-Räume im Nordturm der Wewelsburg, die besonderen schutzwürdigen Interessen unterliegen, sind grundsätzlich nicht erlaubt. Eine vorherige schriftliche Genehmigung durch die Museumsleitung ist vorab unter Tel. 02955 7622-0 oder info@wewelsburg.de einzuholen für
Die Mitnahme von Tieren ist – mit Ausnahme von Blindenhunden - ebenso wie die Mitnahme von Speisen und Getränken nicht gestattet. Mitgeführte größere Gegen-stände (Schirme, Stöcke, Koffer, Taschen, Rucksäcke, Skateboards u. a.) sind vor dem Ausstellungsbesuch in den vorhandenen Schließfächern zu verstauen. Gehhilfen und Ähnliches dürfen mitgeführt werden.
Soweit möglich, können Gegenstände ausnahmsweise auch durch das Aufsichts-personal in Verwahrung genommen werden. Im Zweifelsfall sind dessen Anweisungen zu befolgen. Für sämtliche Gegenstände und Wertsachen, die sich in Verwahrung oder in den Schließfächern befinden, wird keine Haftung übernommen.
Zur Mahnung für die Lebenden und zum ehrenden Gedenken an die Opfer des KZ Niederhagen wurde als Einrichtung des Kreismuseums die „Erinnerungs- und Gedenkstätte Wewelsburg 1933 − 1945“ errichtet.
Aufgrund dieses besonderen Widmungszwecks sind Besuchenden im gesamten Museumsbereich rechtsextreme, rassistische, antisemitische und sexistische Äußerungen in Wort, Schrift oder Gesten verboten.
Ebenfalls ist es untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. Insbesondere das offene Tragen jeglicher rechtsextremer Kennzeichen ist nicht erlaubt.
Gedenk- und andere öffentliche Veranstaltungen sowie die Auslage und Verbreitung von Informationsmaterial, Bildern oder Plakaten auf dem Museumsgelände und in den Museumsräumen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Museumsleitung
Die Ausstellungsräume werden während der Öffnungszeiten dauerhaft überwacht. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, das Geschehen auf dem gesamten Museumsgelände mit weiteren technischen Hilfsmitteln (z. B. Foto-/Videogeräten) zu dokumentieren.
Die Besuchenden haben den zur Einhaltung der genannten Regelungen getroffenen Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Personals oder obenstehende Regelungen kann Besuchenden der weitere Besuch der betroffenen Ausstellung oder des gesamten Museumsgeländes
durch das Aufsichtspersonal befristet untersagt werden.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann gegen Besuchende durch die Museums-leitung für einzelne Bereiche oder das gesamte Museumsgelände ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere bei wiederholtem Fehlverhalten sowie Diebstahl oder Vandalismus.
Bei Überfüllung oder aus besonderen Anlässen (z. B. Wasserschaden) kann das Museum durch Verfügung der Museumsleitung ganz oder teilweise für den Besucherverkehr gesperrt werden.
In Fällen, in denen das Hausrecht ausgeübt wird, ist eine Erstattung von Eintrittsgeldern oder sonstigen Entgelten ausgeschlossen.
Diese Hausordnung ist gültig ab dem 01.08.2024.
Die bisherige Hausordnung vom 31.03.2021 tritt mit gleichem Datum außer Kraft.
Paderborn, den 16.07.2024
Christoph Rüther
Landrat des Kreises Paderborn
Kreismuseum Wewelsburg
Burgwall 19
33142 Büren-Wewelsburg
Deutschland
Tel. 02955 7622-0
Fax 02955 7622-22
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